Der Themenkomplex um Gentechnik* und gentechnisch veränderte Organismen (GVO) ist groß und für viele unübersichtlich. Die Futtermittelbranche ist vom wichtigsten Streitpunkt der öffentlichen Diskussion – dem Anbau gentechnisch veränderter Nutzpflanzen – nicht berührt. Es geht für die Tierernährung lediglich um Verarbeitungserzeugnisse aus GVO und deren Import und Verwendung.
Risikoeinschätzung von GVO
Gentechnisch veränderte oder mittels Gentechnik hergestellte Produkte durchlaufen in der EU einen langen und aufwändigen Zulassungsprozess, der eine umfassende Sicherheitsprüfung einschließt. Prinzipiell birgt die Gentechnik per se keine Gefahren, die sich in einer mangelnden Futter- oder Lebensmittelqualität niederschlagen könnten. Alle wissenschaftlichen Untersuchungen haben bisher ergeben, dass die heute für eine Verwendung in Lebens- und/oder Futtermitteln freigegebenen GVO unbedenklich sind und keine besonderen Risiken – weder für die Nutztiere noch für die menschliche Ernährung – darstellen. Tiere, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert werden, erfahren auch keine Änderungen an ihrem Erbgut – genauso wie deren Produkte wie Eier, Milch oder Fleisch.
In welchen Futtermitteln und Futtermittelrohstoffen können gentechnisch veränderte Anteile vorhanden sein?
Entsprechend der Verteilung im globalen Anbau sind derzeit folgende GVO-Nutzpflanzen und Verarbeitungserzeugnisse von Bedeutung:
Es sind vor allem Sojaschrot, Sojalecithin, Sojaöl sowie Mais, Maiskleberfutter, Maiskeimschrot und Trockenschlempen (bzw. DDGS = Dried Distillers Grains with Solubles). Bei Raps, der nicht in der EU angebaut wird, sind es darüber hinaus auch die Produkte Rapssaat, Rapsschrot und -expeller sowie Rapsöl.
Welche Futterbestandteile kommen mit gentechnischen Verfahren in Berührung?
Darüber hinaus kommen zahlreiche Produkte bei ihrem Herstellungsprozess mit Biotechnologie in Berührung, vor allem fermentativ hergestellte Futterzusatzstoffe (Mikroorganismen, mit deren Hilfe die Produkte hergestellt werden, werden mit gentechnischen Verfahren bearbeitet), wie z. B. Aminosäuren, Enzyme und Vitamine. In den Lebensmitteln selbst, wie Fleisch, Milch, Eier, sind weder die GVO an sich noch deren gentechnische Veränderung nachweisbar, sie unterliegen nicht der Kennzeichnungspflicht.
Die Situation in Deutschland
Der DVT setzt sich grundsätzlich beim Thema Gentechnik für die Wahlfreiheit ein: Die Hersteller bieten ein breites Angebot an Futtermitteln an – mit und ohne gentechnisch veränderte Bestandteile – und nehmen die Wünsche und Bedürfnisse der Landwirtschaft auf. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, der Landwirtschaft hochwertige Futtermittel zur Erzeugung qualitativ hochwertiger Lebensmittel zu liefern. Es gibt ein wachsendes Marktsegment, in dem der Verzicht auf Gentechnik eine Rolle spielt. Hierfür bieten die Hersteller Lösungen an, die im Rahmen des technisch, wirtschaftlich und logistisch Machbaren liegen.
Wichtig: GVO-Futtermittel oder deren Verarbeitungserzeugnisse müssen ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden. Das gilt sowohl für Futtermittelbestandteile als auch für Mischfutter, die diese Komponenten enthalten. Volle Transparenz ist demnach gewährleistet.
*Anwendung gentechnischer Verfahren im Bereich der Pflanzenzüchtung mit gezielter Einschleusung von Genen in das pflanzliche Erbgut, um ihnen bestimmte Eigenschaften zu geben