
Das ist alles nicht so einfach. Die gesetzlichen Regeln in Bezug auf die Herstellung von Futter sind sehr umfangreich. Und das ist auch gut so. Wer Hundefutter, Hundekekse oder Ähnliches als Person bzw. Firma herstellen und verkaufen will, ist rechtlich gesehen eben auch ein Futtermittelunternehmer. Damit unterliegen man in allen Belangen dem Futtermittelrecht.
Also: Futtermittelunternehmen sind alle öffentlichen und privaten Unternehmen, die an der Herstellung, Verarbeitung, Lagerung, dem Handel oder dem Vertrieb von Futtermitteln beteiligt sind. Dazu gehören auch die Erzeuger, die Futtermittel zur Verfütterung in ihrem eigenen Betrieb erzeugen, verarbeiten oder lagern. Alle müssen sich bei der für sie zuständigen Behörde registrieren lassen. Welche Behörde das ist, hängt vom jeweiligen Bundesland ab, in dem das neue Unternehmen seinen Standort hat. Bei diversen speziellen Zusatzstoffen wird sogar zusätzlich noch eine Zulassung benötigt.
Um einen kleinen Eindruck zu vermitteln, was alles beachtet werden muss, hier ein paar Links zu wichtigen Regelungen (Auszug, keine vollständige Auflistung):
- Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für Antragsteller und Firmen auf der Homepage diverse hilfreiche Informationen zum Thema „Informationen rund um die Registrierung und Zulassung von Futtermittelbetrieben sowie zu Futtermittelzusatzstoffe“ zusammengetragen: https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/02_Futtermittel/03_AntragstellerUnternehmen/fm_AntragstellerUnternehmer_node.html
- Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat die zahlreichen nationale und europäische Rechtsvorschriften für Futtermittel auf einer eigenen Seite zusammengefasst: https://www.bmel.de/DE/Tier/Tierernaehrung/_texte/FuttermittelGesetzeVerordnungen.html
- Die Kennzeichnung von Futtermitteln unterliegt ebenfalls strengen Auflagen und ist nahezu komplett rechtlich geregelt. Dafür hat das BMEL einen Leitfaden zur Kennzeichnung herausgegeben, der auch Beispieldeklarationen enthält: https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Tiere/Futtermittel/Leitfaden-Kennzeichnung-Futtermittel.html
- Zudem hat das BMEL ein Merkblatt für die Zulassung und Registrierung von Drittlandsvertretern erarbeitet:
http://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/02_Futtermittel/fm_Merkblatt_Zulass_Reg_Drittlandsvertreter.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Langer Rede kurzer Sinn
So einfach mal eben Tierfutter herzustellen und zu verkaufen, ist also nicht angesagt. Nicht jeder kann einfach etwas machen und womöglich im schlimmsten Fall nicht geeignete Produkte verkaufen. Denn schließlich sollen die Tiere mit sicheren und guten Produkten versorgt werden.