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Futtermittel für Nutz- und Haustiere – ein rechtsfreier Raum? Mitnichten.

in Mythen und Vorurteile, Was ist drin im Trog?

Rechtliche Regelungen für Futtermittel

Herstellung, Vertrieb, Handel und Verwendung von Futtermitteln sind in der EU und auf nationaler Ebene vom Gesetzgeber sehr strikt geregelt. Dies gilt für Nutztierfutter (Lebensmittel liefernde Tiere, Pferde und Pelztiere) ebenso wie für Heimtierfutter.

Es gibt eine Vielzahl an Regelungen, die unmittelbare oder mittelbare Auswirkungen für die Futterindustrie haben. Dabei ist es durchaus schon einmal schwierig, den Überblick zu wahren, welche Vorschrift gerade eine Antwort für die vielfältigen Fragen bereithält, die in der Praxis der Futtermittelwirtschaft auftreten.

So umfangreich das Futtermittelrecht in den verschiedenen Rechtsakten auf europäischer und nationaler Ebene auch niedergeschrieben sein mag (siehe weiteren Text), so wenig kann es jeden Einzelfall und jede Spezialfrage durch eine gezielte Regelung bedienen. Dabei entsteht aber praktisch nie ein „rechtsfreier Raum“; denn die vielen eher generell gehaltenen Regeln und Verpflichtungen lassen sich immer so auslegen, dass eine sehr spezifische Fragestellung oder ein ganz neu entwickeltes Produkt sicher im Futtermittelrecht eingerichtet und die zutreffenden und notwendigen Zuordnungen geschaffen werden können.

Oberstes Prinzip und Ziel aller Vorschriften ist die Sicherstellung einer Versorgung mit Lebensmitteln aus der Tierproduktion auf höchstem Niveau im Hinblick auf Sicherheit und Unbedenklichkeit. Dieses Ziel teilen Politik, Verwaltung, Kontrollbehörden, Landwirtschaft und Futterwirtschaft in allen Ausprägungsformen gleichermaßen. Daneben steht praktisch gleichrangig das Ziel der Tiergesundheit und zunehmend auch der Umwelt.

Dabei gilt folgendes Grundprinzip:
Im Bereich des Futtermittelrechts werden immer mehr rechtsverbindliche Vorschriften auf EU-Ebene erlassen (EU-Kommission, Rat der EU, Europäisches Parlament). Dies dient einerseits der Harmonisierung des Rechts an sich, soll aber gleichzeitig sicherstellen, dass der gleiche, hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandard für Futtermittel überall in der EU gilt, der freie Verkehr mit Futtermitteln und Rohwaren innerhalb der EU gewährleistet werden kann und möglichst gleiche Wettbewerbsverhältnisse gelten.

Im Jahr 2000 legte die EU-Kommission in Folge der BSE-Krise und in Folge einer Reihe von Krisenfällen in der Futtermittelwirtschaft das Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit vor. Darin wurden die Pläne für eine vollständige Überarbeitung der europäischen Rechtsetzung im Bereich der Futtermittel- und Lebensmittelkette zusammengefasst. In den Folgejahren wurden diese Pläne vollständig in neuen Verordnungen umgesetzt:

Die Umsetzung begann zunächst mit der Lebensmittel-Basisverordnung (Verordnung (EG) Nr. 178/2002), die ein neues Verantwortungsprinzip im europäischen Rechtsraum festschrieb: Die jeweiligen Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer sind allein verantwortlich für die Sicherheit der von ihnen erstellten und/oder vertriebenen Produkte. Die behördliche Verantwortung konzentriert sich ausschließlich auf die Kontrolle der Unternehmen und nicht mehr darauf, wie die Unternehmen das Ziel sicherer Lebens- und Futtermittel erreichen.

EU-Recht

Aufbauend auf der Lebensmittel-Basisverordnung, die sowohl für Lebens- als auch für Futtermittel gilt, wurden EU-Verordnungen zur Futtermittelhygiene, zu Zusatzstoffen in der Tierernährung, zur einheitlichen Kennzeichnung und zur einheitlichen Kontrolle im Lebensmittel- und Futtermittelsektor erlassen. Diese Verordnungen gelten unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der EU und müssen nicht mehr in deutsches Recht übernommen werden. Dagegen waren und sind deutsche Gesetze und Verordnungen, die im gleichen Bereich bestehen, aufzuheben.

Mit der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 des Europäischen Parlamentes und des Rates über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln fand im Jahr 2009 der Umbau des EU-Futtermittelrechtes einen vorläufigen Abschluss. Die Wirtschaft verbindet mit dieser Verordnung die Hoffnung auf eine eigenverantwortliche, näher an den Bedürfnissen der praktischen Tierernährung orientierte Kennzeichnungspraxis und weniger staatliche Bevormundung.

Als letzte Richtlinie im Bereich des EU-Futtermittelrechts bleibt derzeit noch die Richtlinie über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung in Kraft, die durch die deutsche Futtermittelverordnung in nationales Recht umgesetzt wird.

Neben dem EU-Futtermittelrecht im engeren Sinn gibt es eine Vielzahl weiterer Bestimmungen, die sich auch auf die Futtermittelwirtschaft auswirken und zum Teil von erheblicher Bedeutung sind. Hier sind zu nennen:

  • das Gentechnikrecht
  • die Veterinärrechtlichen Bestimmungen über tierische Nebenprodukte
  • das Recht der Fütterungsarzneimittel
  • Vorschriften zur amtlichen Probenahme und Analytik
  • Vorschriften zu Arbeitssicherheit, Gefahrgütern und Immissionsschutz und schließlich
  •  Verbraucherinformationsrecht.

Nationales Recht

Das deutsche Futtermittelrecht geht in seinen Grundzügen bis zum Ende des 19. Jahrhunderts zurück. Ein erstes geordnetes und umfassendes Futtermittelgesetz stammt aus dem Jahr 1926. Ein vollständig neues Futtermittelgesetz wurde 1976 erlassen. Im Jahr 2005 hat schließlich der deutsche Gesetzgeber das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) verabschiedet, welches das Futtermittelgesetz aufhob. Auf diesem Gesetzbuch gründen heute eine Reihe weiterführende Verordnungen, allen voran die Futtermittelverordnung.

Sowohl Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch als auch die Futtermittelverordnung (FMV) dienen

  • der Umsetzung verschiedener EU-Vorschriften,
  • der Bestimmung von Zuständigkeiten auf Bundes- und Länderebene,
  • einigen spezifisch deutschen Vorschriften, die keine Grundlage im EU-Recht haben bzw. darüber hinausgehen, und letztendlich
  • der Straf- bzw. Bußgeldbewehrung der deutschen und der europäischen Vorschriften.
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